Der Artikel von Frau Hunstock im Werratalboten vom 11. Juni 2019 zum Verwaltungssitz hat in den letzten Tagen einige Aufmerksamkeit erregt. Erfreulich rege waren dann auch die Reaktionen auf unsere Stellungnahme, die wir hier kurz danach veröffentlicht hatten. Es ging schön kontrovers zu: Während wir von einer Seite unter Androhung von rechtlichen Schritten ultimativ aufgefordert wurden, die Stellungnahme sofort von der Seite zu entfernen, wurde von anderer Seite unser Artikel übernommen und auf eigener Homepage weiter verbreitet.
Zum Zeitpunkt, an dem unsere Stellungnahme geschrieben wurde, lagen uns aber noch keine belastbaren Informationen über die vermeintlich neuen Fakten vor. Um nicht zu spekulieren oder gar Unwahrheiten zu verbreiten, mussten wir uns zunächst bedeckt halten. Wir konnten nur eine allgemeine Einordnung vornehmen und uns gegen die Angriffe auf gewählte VG-Räte verwahren. Zwischenzeitlich gibt es neue Erkenntnisse.
Der Artikel im Boten sollte ja wohl den Eindruck erwecken, der Weg über die Erbpacht sei der kürzere. Denn wer „Grünes Licht vom Ministerium“ hat, der kann sicher gleich loslegen! Und er sei auch viel günstiger. Das wird dann mit einer umfangreichen Rechnung „bewiesen“.
Es gibt kein Grünes Licht.
Die Ampel ist aus. Nach Kenntnisnahme des Artikels im Werratalboten sah sich sogar das Landesverwaltungsamt zu einer Klarstellung veranlasst, die den betroffenen Bürgermeistern gestern zugegangen ist. So sei der Weg über die VG und einen Erbpachtvertrag zwar GRUNDSÄTZLICH förderfähig. Wichtig ist hier aber das Wort „Grundsätzlich“. Übersetzt heißt das nur: Dieser Weg ist nicht verboten. Ob er aber tatsächlich gangbar ist, wurde damit noch lange nicht gesagt. Man muss auch hier das ganze Verfahren einhalten, Planen, Konzepte erarbeiten, Fördermittelanträge stellen und erst dann wird entschieden, ob das Projekt wirklich gefördert werden kann. Ob das Land dann die Mittel dafür hat und diese auch nach Creuzburg gibt, ist ein noch ganz anderes Thema. In der Klarstellung des Landesverwaltungsamtes liest sich das dann so:
Es gab über „…die grundsätzliche Förderfähigkeit… hinaus keine Zusage zur Förderung des Vorhabens …, wie es der … Artikel … möglicherweise vermuten lässt.“
Damit ist alles gesagt: Der von der VG-Vorsitzenden im Artikel behauptete zeitliche Vorsprung der Version „Erbpacht“ existiert nicht. Bis zum „Grünen Licht“ für den Umbau der Michael-Praetorius-Schule wird noch sehr viel Zeit benötigt. Eher liegt der Vorteil auf der Seite des Ausbaues über die Stadt „Amt Creuzburg“. Denn während die Fördermittel noch immer eine unsichere Angelegenheit sind, könnte der Umbau durch die „Heiratsprämie“ sogar ganz ohne Förderung bezahlt werden. So sehen es schon jetzt die übereinstimmenden Beschlüsse der Gemeinden Mihla, Ebenshausen und der Stadt Creuzburg vor.
Im Teil Zwei der Klarstellung des Landesverwaltungsamtes wird darüber hinaus festgestellt, dass auch die Rechnung, die im Artikel den finanziellen Vorteil der Erbpachtvariante belegen soll, mit Fehlern behaftet ist. Das ist beachtenswert, beleuchtet jedoch noch nicht alle Aspekte und Vorwürfe aus dem Artikel im Werratalboten und wir halten weitere Untersuchungen für erforderlich. Wir bleiben auf jeden Fall auch hier am Ball und werden weiter berichten.
Die VG-Vorsitzende versuchte in ihrem Artikel, drei VG-Räte in aller Öffentlichkeit zu diskreditieren. Dabei stützte sie sich auf Tatsachenbehauptungen, die ihr jetzt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt sehr deutlich widerlegt wurden. Zum normalen Umgang sollte jetzt eigentlich gehören, diese Sache wieder in Ordnung zu bringen. Das kann nur an der gleichen Stelle erfolgen, an der auch die diffamierenden und falschen Behauptungen gestanden haben. Wir würden die Veröffentlichung der Klarstellung des Landesverwaltungsamtes erwarten. Vielleicht verlangt es das Amt sogar. Ein paar Worte zu den VG-Räten hielten wir ebenfalls für angebracht.
Ob es so kommen wird?
Uwe Lüttge