Negative Stellungnahme des Gemeinderates zum Entwurf des Raumordnungsplanes

In der Sitzung vom 9. Mai 2019 wurde durch den Gemeinderat eine ablehnende Stellungnahme zur Erweiterung der Windvorranggebiete und zur Verkleinerung des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal abgegeben.

Diese Ablehnung wurde umfassend begründet und ist im Dokument nachzulesen. Die Erarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwaltsbüro und unter maßgeblicher Beteiligung des Creuzburger Stadtrates Lutz Kromke.

Die Stellungnahme konnte, aus rechtlichen Gründen, lediglich Argumentationen im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde Mihla beinhalten.

Gesichtspunkte wie Umweltschutz, Tierschutz, Gewässerfragen liegen nicht in der eigenen Kompetenz und mussten leider außen vor bleiben. Diese Anliegen müssen von den jeweiligen Stellen/ Behörden aus bewertet werden.Wir hoffen, dass die jeweiligen Verantwortlichen dies auch wahrnehmen.

Aus diesem Grund bezieht sich die Stellungnahme auch hauptsächlich auf die Tatsache, dass die Ausweisung weiterer Windkraftanlagen die Entwicklung der Gemeinde Mihla in der Zukunft verhindern würden.

Eine Weiterentwicklung der Gemeinde durch die Ausweisung neuer Wohngebiete ist nur noch im südlichen Bereich möglich, alle anderen Richtungen sind aus verschiedenen Gründen blockiert (Werra, Naturpark,…).Doch genau dieses Gebiet wird dann verstärkt von den Windrädern, als auch der Mülldeponieerweiterung, beeinflusst werden. Ein starker Verlust an Attraktivität für Bürger und potentielle Neubürger Mihla´s.

In Zusammenarbeit mit dem Anwaltsbüro vertritt die Gemeinde die Auffassung, dass wenigstens mittelfristig eine Erweiterung des Ortes möglich sein muss und die Erweiterung der Windkraftvorranggebiete und der Deponie unbedingt zu verhindern sind.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass dieses Anliegen notfalls über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht durchgesetzt werden muss. Die Grundlagen dafür sind gelegt und die entsprechenden Mittel im Haushalt vorgesehen.