Mit dem Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertagesstättengesetz wurde festgelegt, dass fortan die Eltern bei Inanspruchnahme von Mittagessen über das reine Essengeld hinaus an allen damit in Verbindung stehenden Nebenkosten zu beteiligen sind. Für die Mihlaer Kindereinrichtungen sind dies im Durchschnitt etwa 80 Cent pro Essen und Kind.
Der Gesetzgeber ließ hierzu eine Lücke, die von den Gemeinden je nach Haushaltslage oder politischer Auffassung zu entscheiden ist. So können Gemeinde als „freiwillige Ausgabe“ diesen Nebenkostenanteil übernehmen und an den Träger zahlen.
In Mihla wurde dies im Gemeinderat so entschieden und auch gezahlt. Damit blieb es bei den reinen Kosten für das Mittagessen, welche die Eltern zu entrichten hatten.
Diese Reglung kann nun aufgrund der Bildung des Amtes Creuzburg zunächst nicht beibehalten werden. Das ab 1. Januar zu bildende neue Gemeinwesen verfügt noch nicht über einen Haushalt und damit sind die für die Übernahme der Nebenkosten nötigen Gelder auch noch nicht verfügbar.
Auf dieser Grundlage wurden die Eltern in den beiden Kindertagesstätten informiert.
Nun trafen sich Gemeindevertreter der drei Orte Creuzburg, Ebenshausen und Mihla. Im Rahmen dieser Beratungen wurde auch über dieses Thema diskutiert und festgelegt, dass die Kosten mit Aufstellung des ersten gemeinsamen Haushaltes von der neuen Kommune für alle Kindereinrichtungen übernommen werden.
Für die Creuzburger Eltern würde dies eine finanzielle Entlastung bedeuten, für die Eltern aus Ebenshausen und Mihla dann, wohl ab dem 2. Halbjahr, eine Rückzahlung der bisher beglichenen anteiligen Nebenkosten, die sie ab Januar zu bezahlen haben.
Hingewiesen sei darauf, dass diese Festlegungen aus der gemeinsamen Beratung noch durch den Übergangsgemeinderat beschlossen und im Haushalt verankert werden müssen.
Der Weg dahin wurde nun abgestimmt.
Die Bürgermeister von Creuzburg, Ebenshausen und Mihla